Allgemeine Geschäftsbedingungen.

I. Grundlagen der Geschäftsbeziehung

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist durch nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen geprägt. Individuelle schriftliche Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuell von Bestellern angegebene anderslautende Bedingungen und Vorschriften haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich angenommen sind.

II. Angebot und Preise

1. Unsere Angebote sind freibleibend und verstehen sich ab unserem Firmensitz.
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt oder wenn Lieferschein oder Rechnung erstellt wurden.

2. Erfolgt zwischen Abgabe des Angebotes und Lieferung eine Erhöhung der Gestehungskosten durch Preis- oder Lohnänderungen, sind wir berechtigt, die Lieferung zu den am Tage der Ausführung gültigen Preisen vorzunehmen.

III. Lieferung und Abnahme

1. Lieferfristen werden bei rechtzeitiger Bestellung möglichst eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit und Haftung für Verzugsschäden. Durch Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, durch politische
oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Arbeitskräftemangel, Energie- und Rohstoffausfall sowie Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, befreien uns für die Dauer der Störung von der vereinbarten Lieferfrist ohne Anspruch auf Schadenersatz durch den Abnehmer.

2. Bei Anlieferung/Abholung hat der Kunde bzw. ein Bevollmächtigter des Kunden
– als solcher gilt im Zweifelsfalle der tatsächlich Abnehmende – durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein die ordnungsgemäße Abnahme des bezeichneten Materials nach Menge und Art zu bescheinigen. Beanstandungen sind unverzüglich geltend zu machen. Spätere Reklamationen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet werden. Eine Haftung, dass die Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, übernehmen wir nicht, desgleichen wird jeder Ersatz des Schadens abgelehnt, der im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Ware steht. Vom Käufer bereits verarbeitetes Material kann grundsätzlich nicht mehr beanstandet werden, ebenso entfällt jede Haftung für später eingetretene Schäden. Rechtzeitig erhobene Liefermängel berechtigen unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche zur Ersatzlieferung oder nach Wahl des Verkäufers zu einer angemessenen Preisminderung. Kosten und Schäden, die durch Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Annahmeverweigerers ohne Rücksicht auf die hierfür geltend gemachten Gründe. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über.

3. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen.

4. Für die Berechnung gilt die auf dem Lieferschein/Rapport aufgeführte Menge und Qualität. Es gelten dabei die Abrechnungsvorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Auf Maß bestellte Werkstücke und Platten werden nicht zurückgenommen. Für Mindermengen werden Zuschläge verlangt.

IV. Haftung und Haftungsumfang

1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Ware verursacht werden.

2. Bei den von uns vertriebenen Produkten, insbesondere Natur-, Beton- und Kunstwerksteinen können Haarrisse, offene Poren, Farbschwankungen, Trübungen, Sprünge, Quarzadern, Komponentenanhäufungen o.ä. auftreten. Sie werden von uns so gering als technisch möglich gehalten. Da es sich hierbei um reine Naturprodukte bzw. Produkte mit einem sehr hohen Anteil von natürlichen Inhaltsstoffen handelt berechtigen solche Mängel nicht zu Reklamationen.

3. Wenn notwendig können unsere Materialien gespachtelt bzw. gekittet sein. Geringe Maßabweichungen, welche genaues Passen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, bleiben vorbehalten.

4. Von uns gestellte Muster sind stets unverbindlich und informieren nur über das allgemeine Aussehen und die Struktur. Sie können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Produktes in sich vereinigen und stellen keinen Anlass zu Regressansprüchen dar.

5. Für die Verlegung und Montage sowie für die Reinigung, den Schutz und die Pflege von Natur-, Kunst- und Betonwerksteinen dürfen nur die von uns vertriebene Spezialprodukte verwendet werden. Für Schäden durch die Anwendung anderer Produkte bzw. Produktkomponenten übernehmen wir keine Haftung.

6. Soweit der Auftragnehmer – gleich aus welchem Grund – haftet, kann nur Geldersatz verlangt werden.

V. Zahlungen

1. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, nach den auf der Rechnung vermerkten Zahlungsbedingungen zahlbar und müssen am Fälligkeitstag von uns verfügbar sein. Zielverlängerung oder Skonto bei Barzahlung muss in jedem Fall gesondert schriftlich vereinbart werden. Gewährung von Skonto hat zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten stehen.

2. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fällige Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Wir sind berechtigt, bankübliche Zinsen, mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeitstag sowie die uns entstehenden Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. Wir behalten die Geltendmachung unserer Forderungen über von uns eingesetzte Dritte (z.B. Rechtsanwälte oder Inkassobüros) vor.

3. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie jedoch trotzdem angenommen, geschieht dies unter dem üblichen Vorbehalt und nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Schecks gelten nicht als Barzahlung, sie werden nur unter Vorbehalt angenommen.

4. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Am Fälligkeitstage ist Zahlung des Betrages zu leisten, etwaige Ansprüche an uns dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

5. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren oder Konkurs des Kunden ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Zugleich gelten alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen usw. als verfallen, sodass der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat. Ein Aufrechnungs- und Zurückbezahlungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer gesamten Forderung und zur Ausgleichung eines sich zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis unser Eigentum. Der Käufer tritt hiermit sämtliche ihm aus einer Wiederveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderung an den Erwerber an uns ab. Er ist von uns zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Wiederveräußerung des Vorbehaltsguts so lange ermächtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung mitzuteilen. Die auf Grund der Abtretung uns zustehenden Forderungen darf der Käufer nicht an Dritte abtreten. Der Käufer ist verpflichtet, bei einer kreditweisen Wiederveräußerung dem Erwerber gegenüber sich das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten.

2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne §950 Abs.1 BGB.

3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des §950 Abs.1 BGB.

VII. Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen

Über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gilt, insbesondere bei Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien und -stoffen durch uns, die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen Fassung als Vertragsgrundlage. Wir bieten unseren Kunden die Einsicht in die Vertragsbedingungen (VOB/B) sowie die Technischen Vorschriften (VOB/C) zu den üblichen Geschäftszeiten an. Eine Ausfertigung der VOB/B senden wir auf Wunsch kostenfrei zu.

VIII. Urheberrecht

An allen, in Zusammenhang mit dem Angebot bzw. dem Auftrag, dem Besteller überlassenen Unterlagen wie z.B. Zeichnungen, Muster etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sofern es nicht zu einem Auftrag kommt sind die Unterlagen sofort zurückzugeben.

IX. Datenschutz

Zur Erbringung unserer Leistungen werden u.a. personenbezogene Daten erhoben. Hierfür gilt unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Homepage, bzw. in unseren Geschäftsräumen nachgelesen werden kann. Auf Wunsch senden wir die Erklärung zu.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Alle Äderungen bedürfen der Schriftform.

XI. Gerichtsstand

Gerichtstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechsel-klagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (soweit eine Vereinbarung im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten zulässig ist).

 

Jooß Bau und Naturstein GmbH, Sonnenbergstraße 18, 73433 Aalen

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